Wichtige Information zur Zwischenprüfung im Öffentlichen Recht/Grundrechte, 19.07.21, 14.00 Uhr

Aufgrund mehrfacher Nachfrage beachten Sie bitte Folgendes:

Als Nichtantritt und damit als Rücktritt von der Zwischenprüfung zählt es auch, wenn Sie keine Lösung hochladen. Die gilt unabhängig davon, ob der Sachverhalt von Ihnen heruntergeladen wurde oder nicht. Somit wird nur eine von Ihnen hochgeladenen Datei als abgelegte Prüfung gewertet. Gleiches gilt für die Abschlussklausur.