FAU Human Rights Clinic betrachtet Aufnahme afghanischer Ortskräfte aus grund- und menschenrechtlicher Sicht

Expert Opinion Flyer

Vor genau einem Jahr gingen die Bilder des abrupten Abzugs der internationalen Truppen aus Afghanistan um die Welt. Mit der Einnahme Kabuls am 15. August 2021 fiel das Land zurück unter die Herrschaft der Taliban. Von den Ortskräften, die für die Bundeswehr oder andere deutsche Organisationen tätig waren, wurde nur ein Bruchteil evakuiert. Noch immer sitzen 10.000 Ortskräfte in Afghanistan fest und werden von den Taliban als „Kollaborateur*innen“ bedroht und verfolgt.

Die Studierenden der FAU Human Rights Clinic 2021/22 haben sich in Zusammenarbeit mit PRO ASYL seit Oktober 2021 den Fragen gewidmet, die sich aus einer grund- und menschenrechtlichen Perspektive auf die Ortskräfteaufnahme stellen. Unter anderem haben sie Interviews mit Rechtsanwält*innen, Mitarbeitenden aus Menschenrechtsorganisationen sowie betroffenen Ortskräften geführt. Die Ergebnisse der Recherche sind in einer ausführlichen Expert Opinion festgehalten, die die Probeme des sog. Ortskräfteverfahrens aufarbeitet und Vorschläge für eine menschenrechtskonforme Auslegung des § 22 S. 2 AufenthG oder die Einführung neuer Schutzinstrumente macht.

Die Expert Opinion ist nun hier veröffentlicht.