Lehrveranstaltungen im Wintersemester 2021/22

Im Wintersemester 2021/22 bietet Anuscheh Farahat folgende Lehrveranstaltungen an:

„Migrationsrecht I“ (MiR I) (Vorlesung)

Mi, 12.00 – 14.00 Uhr s.t., Raum JDC 2.282 und online via Zoom

Bitte beachten Sie die aktuellen Informationen auf StudOn!

Die Vorlesung gilt für die Schwerpunktbereiche 2, 5 und 7 als Veranstaltung des Wahlpflichtbereichs.

Migration ist Gegenstand zahlreicher politischer und rechtlicher Auseinandersetzungen. Auslöser hierfür sind nicht nur die wachsenden globalen Migrationsbewegungen und die Herausforderungen, die sie rechtlich und politisch aufwerfen. Vielmehr ist Migration seit jeher ein zentrales Feld der Herausbildung und Gestaltung von Nationalstaatlichkeit. Als Teil des besonderen Verwaltungsrechts knüpft es an allgemeine öffentlich-rechtliche Regelungsinstrumente an, weist aber insbesondere beim Rechtsschutz und in der Verfahrensgestaltung Besonderheiten auf.
Die Vorlesung behandelt die Grundzüge des Staatsangehörigkeits- und des Aufenthaltsrechts sowie des Rechts der Unionsbürgerschaft und der EU-Freizügigkeit. Dabei gibt sie zunächst einen historischen Einblick in die Ursprünge des Migrationsrechts und des Staatsangehörigkeitsrechts. Zudem werden aktuelle Rechtsentwicklungen im Staatsangehörigkeits- und Aufenthaltsrecht diskutiert und die Regelungssystematik vorgestellt. Im Bereich des Aufenthaltsrechts konzentriert sich die Veranstaltung auf Fragen des Zuzugs aus Gründen der Familienzusammenführung, des Studiums/der Ausbildung und der Erwerbstätigkeit. Das Flüchtlingsrecht wird dagegen in der Vorlesung „Migrationsrecht II“ im Sommersemester vertieft behandelt.
Besondere Beachtung finden in der Vorlesung grund- und menschenrechtliche Anforderungen an die aktuellen gesetzlichen Regelungen. Der Termin für die mündliche Prüfung wird noch bekannt gegeben
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Empfohlene Literatur:
Dringend erforderlich ist die Anschaffung einer einschlägigen Gesetzessammlung. Empfehlung: dtv Ausländerrecht (Beck Verlag), 33. Auflage 2018. Darüber hinaus werden drei Bücher zur selektiven begleitenden Lektüre empfohlen: P. Boeles/M den Heijer/G. Lodder, European Migration Law, 2. Aufl. 2014; K. Hailbronner, Asyl- und Ausländerrecht, 4. Aufl. 2017 und Huber/Eichenhofer/Endres de Oliveira, Aufenthaltsrecht, 1. Auflage 2017.

 

„Völkerrecht I“ (VöR I) (Vorlesung)

Do, 08.00 – 10.00 Uhr s.t., Raum JDC 2.281 und online via Zoom

Bitte beachten Sie die aktuellen Informationen auf StudOn!

Achtung, bitte folgende Abweichungen beachten:
Die Vorlesung am Do, 18.11.21 wird auf Di, 16.11.21, 18.00-20.00 Uhr, Raum JDC 2.282 verschoben!
Am Do, 18.01.22 findet keine Vorlesung statt, Details werden in der Vorlesung bekannt gegeben.

Die Covid-19 Pandemie, die Klimakrise und Konflikte, wie die um Bergkarabach, haben der Weltgemeinschaft im vergangenen Jahr erneut die Relevanz des Völkerrechts vor Augen geführt. Dabei ist nicht mehr nur die Koordination zwischenstaatlicher Beziehungen von Bedeutung. Im 21. Jahrhundert hat sich das Völkerrecht unter Beteiligung verschiedenster Akteure zu einer komplexen Rechtsordnung aus mehreren Ebenen und Teilbereichen entwickelt. Sie gilt es im Rahmen der Völkerrechtsvorlesung zu ergründen. Die Lehrveranstaltung vermittelt einen Überblick über die Grundstrukturen des Völkerrechts und verdeutlicht diese anhand aktueller Beispiele aus der Völkerrechtspraxis. Die Vorlesung umfasst dabei die Rechtsnatur, die historische Entwicklung und die Rechtsquellen des Völkerrechts sowie aktuelle Entwicklungen im Bereich der Völkerrechtssubjektivität. Außerdem wird ein Einblick in den Aufbau und die Arbeitsweise der Vereinten Nationen gegeben und auf das Verhältnis des Völkerrechts zum innerstaatlichen Recht und zum Unionsrecht eingegangen. Weiterhin soll die Vorlesung die Grundlagen der völkerrechtlichen Verantwortlichkeit und die Grundprinzipien zwischenstaatlicher Beziehungen behandeln.

Empfohlene Literatur:

Dringend erforderlich ist die Anschaffung der einschlägigen Gesetzestexte. Empfehlung: Randelzhofer (Hrsg.), Völkerrechtliche Verträge, 15. Aufl. 2019, Beck-Texte im dtv. Darüber hinaus werden zwei Bücher zur selektiven begleitenden Lektüre empfohlen: M. Krajewski, Völkerrecht, 2. Aufl. 2019; A. von Arnauld, Völkerrecht, 4. Aufl. 2019

Seminar „Wissen und Wahrheit im Menschenrechtsschutz“ SPB 2, SPB 4, SPB 7 (SEM) – KEINE NEUANMELDUNGEN MEHR MÖGLICH

Interessierte Studierende werden gebeten, sich bis zum 31.05.2021 für das Seminar beim Prüfungsausschuss für die juristische Universitätsprüfung anzumelden.

Die Themen werden in Absprache mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu den jeweils gewünschten Terminen vergeben. Die Seminararbeiten sollten nach Möglichkeit während der Semesterferien erstellt werden. Die mündlichen Vorträge erfolgen – soweit die Corona-Epidemie dies dann wieder zulässt – im Rahmen eines Blockseminars, das voraussichtlich vom 16.01.2022 bis 21.01.2022 im Kleinwalsertal durchgeführt wird.

Details zu den Seminarinhalten finden Sie hier.

FAU Human Rights Clinic (HRC) (Seminar)

Im Wintersemester 2021/22 wird erstmals die FAU Human Rights Clinic (HRC) stattfinden. Die HRC ist ein menschenrechtliches Praxisprojekt, bei dem Studierende gemeinsam mit einem Praxispartner aus der NGO-Szene eine aktuelle menschenrechtliche Problematik aufarbeiten.

Am 23.06.2021, 17.00 Uhr fand eine Online-Informationsveranstaltung über Zoom statt, in welcher der Ablauf und die Bewerbungsmodalitäten erläutert wurden. Details zum Inhalt entnehmen Sie bitte dem Flyer.