Solidaritäts- und Anerkennungskonflikte im Verfassungsrecht

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Meine Forschung zum deutschen und europäischen Verfassungsrecht beschäftigt sich in erster Linie mit institutionellen Fragen der Bearbeitung von Solidaritäts- und Anerkennungskonflikten. Dabei spielt die Rolle von Gerichten und das Thema der Gewaltenteilung eine besondere Rolle. Es geht aber auch um die Frage, wie in einer demokratischen Gesellschaft Konflikte offen ausgetragen werden können, ohne dass sie destruktiv und zerströrerisch wirken. Die zentrale Forschungsfrage richtet sich also darauf, Mechanismen der Konfliktbearbeitung durch Recht zu verstehen und zu erforschen, wie das Verfassungsrecht zu einer produktiven und integrativen Konfliktbearbeitung beitragen kann. Da diese Konflikte eine grenzüberschreitende Dimension haben, ist meine Forschung in diesem Bereich auch stark vergleichend angelegt und bezieht die nationalen Rechtsordnungen der EU-Mitgliedstaaten ebenso ein wie das Verfassungsrecht der EU.

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