Lehrveranstaltungen im Wintersemester 2022/23

Im Wintersemester 2022/23 bietet Anuscheh Farahat folgende Lehrveranstaltungen an:

 

„Migrationsrecht I“ (MiR I) (Vorlesung)

Mi, 12.00 – 14.00 Uhr s.t., Raum JDC 2.282 

Bitte beachten Sie die aktuellen Informationen auf StudOn!

Weitere Informationen zu Gliederung, Terminen und Literatur finden Sie hier.

ACHTUNG!
Mi, 11.01.23 findet die Vorlesung von 14.00-16.00 Uhr im Raum JDC 1.281 statt!
Mi, 18.01.23 findet keine Vorlesung statt.
Termin für die mündliche Prüfung:
Mi, 08.02.23 ab 14.30 Uhr im Raum JDC 1.161.

Die Vorlesung gilt für die Schwerpunktbereiche 5, 9 und 11 als Veranstaltung des Wahlpflichtbereichs.

Migration ist Gegenstand zahlreicher politischer und rechtlicher Auseinandersetzungen. Auslöser hierfür sind nicht nur die wachsenden globalen Migrationsbewegungen und die Herausforderungen, die sie rechtlich und politisch aufwerfen. Vielmehr ist Migration seit jeher ein zentrales Feld der Herausbildung und Gestaltung von Nationalstaatlichkeit. Als Teil des besonderen Verwaltungsrechts knüpft es an allgemeine öffentlich-rechtliche Regelungsinstrumente an, weist aber insbesondere beim Rechtsschutz und in der Verfahrensgestaltung Besonderheiten auf.
Die Vorlesung behandelt die Grundzüge des Staatsangehörigkeits- und des Aufenthaltsrechts sowie des Rechts der Unionsbürgerschaft und der EU-Freizügigkeit. Dabei gibt sie zunächst einen historischen Einblick in die Ursprünge des Migrationsrechts und des Staatsangehörigkeitsrechts. Zudem werden aktuelle Rechtsentwicklungen im Staatsangehörigkeits- und Aufenthaltsrecht diskutiert und die Regelungssystematik vorgestellt. Im Bereich des Aufenthaltsrechts konzentriert sich die Veranstaltung auf Fragen des Zuzugs aus Gründen der Familienzusammenführung, des Studiums/der Ausbildung und der Erwerbstätigkeit. Das Flüchtlingsrecht wird dagegen in der Vorlesung „Migrationsrecht II“ im Sommersemester vertieft behandelt.
Besondere Beachtung finden in der Vorlesung grund- und menschenrechtliche Anforderungen an die aktuellen gesetzlichen Regelungen. Der Termin für die mündliche Prüfung wird noch bekannt gegeben
.

Empfohlene Literatur:
Dringend erforderlich ist die Anschaffung einer einschlägigen Gesetzessammlung. Empfehlung: dtv Ausländerrecht (Beck Verlag), 33. Auflage 2018. Darüber hinaus werden drei Bücher zur selektiven begleitenden Lektüre empfohlen: P. Boeles/M den Heijer/G. Lodder, European Migration Law, 2. Aufl. 2014; K. Hailbronner, Asyl- und Ausländerrecht, 4. Aufl. 2017 und Huber/Eichenhofer/Endres de Oliveira, Aufenthaltsrecht, 1. Auflage 2017.

 

„Übung im öffentlichen Recht für Fortgeschrittene“ (UE  ÖR Fort.) (Übung)

Do, 08.00 – 10.00 Uhr s.t., Raum KH 2.016

Bitte beachten Sie die aktuellen Informationen auf StudOn!

Den genauen Ablaufplan finden Sie hier.

ACHTUNG!
Do, 20.10.22 findet keine Übung statt. Diese wird vorverlegt auf Di, 18.10.22 von 16.00-18.00 Uhr, Raum KH 2.016.
Do, 19.01.23 findet keine Übung statt. Diese wird vorverlegt auf Fr, 13.01.23 von 16.00-18.00 Uhr, Raum KH 2.016.

Klausur-Termine:
1. 10.11.22, 08.00 – 11.00 Uhr, KH 2.016, KH 1.022 und KH 2.019
2. 22.12.22, 08.00 – 11.00 Uhr, KH 2.016 und KH 1.022
3. 02.02.23, 08.00 – 11.00 Uhr, KH 2.016

Bitte melden Sie sich bis 31.10.2022 auf Campo zur entsprechenden Klausur an!

Die Übung im Öffentlichen Recht dient der Wiederholung und punktuellen Vertiefung des Pflichtfachstoffs im Verwaltungsrecht. Inhaltlich stehen neben dem Allgemeinen Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht, Sicherheits- und Polizeirecht, Kommunalrecht sowie Baurecht auf dem Programm. Die Übung ist planmäßig für das 6. Fachsemester vorgesehen und soll zugleich auf die Examensvorbereitung im Öffentlichen Recht hinführen.

Informationen zur Hausarbeit Große Übung öffentliches Recht finden Sie hier

ACHTUNG! NEUER TERMIN FÜR DIE BESPRECHUNG DER HAUSARBEIT: Do, 08.12.2022, 16.00-18.00 Uhr, Raum KH 2.016

 

„Völkerrecht I“ (VöR I) (Vorlesung)

Do, 12.00 – 14.00 Uhr s.t., Raum KH 2.016

Bitte beachten Sie die aktuellen Informationen auf StudOn!

ACHTUNG!
Do, 20.10.22 findet keine Vorlesung statt. Diese wird vorverlegt auf Di, 18.10.22 von 12.00-14.00 Uhr, Raum KH 2.016.
Do, 24.11.22 findet keine Vorlesung statt. Diese wird vorverlegt auf Di, 22.11.22 von 12.00-14.00 Uhr, Raum KH 2.016.
Die Vorlesung Do, 19.01.23 entfällt.

Die Covid-19 Pandemie, die Klimakrise und Konflikte, wie die um Bergkarabach, haben der Weltgemeinschaft im vergangenen Jahr erneut die Relevanz des Völkerrechts vor Augen geführt. Dabei ist nicht mehr nur die Koordination zwischenstaatlicher Beziehungen von Bedeutung. Im 21. Jahrhundert hat sich das Völkerrecht unter Beteiligung verschiedenster Akteure zu einer komplexen Rechtsordnung aus mehreren Ebenen und Teilbereichen entwickelt. Sie gilt es im Rahmen der Völkerrechtsvorlesung zu ergründen. Die Lehrveranstaltung vermittelt einen Überblick über die Grundstrukturen des Völkerrechts und verdeutlicht diese anhand aktueller Beispiele aus der Völkerrechtspraxis. Die Vorlesung umfasst dabei die Rechtsnatur, die historische Entwicklung und die Rechtsquellen des Völkerrechts sowie aktuelle Entwicklungen im Bereich der Völkerrechtssubjektivität. Außerdem wird ein Einblick in den Aufbau und die Arbeitsweise der Vereinten Nationen gegeben und auf das Verhältnis des Völkerrechts zum innerstaatlichen Recht und zum Unionsrecht eingegangen. Weiterhin soll die Vorlesung die Grundlagen der völkerrechtlichen Verantwortlichkeit und die Grundprinzipien zwischenstaatlicher Beziehungen behandeln.

Empfohlene Literatur:

Dringend erforderlich ist die Anschaffung der einschlägigen Gesetzestexte. Empfehlung: Randelzhofer (Hrsg.), Völkerrechtliche Verträge, 15. Aufl. 2019, Beck-Texte im dtv. Darüber hinaus werden zwei Bücher zur selektiven begleitenden Lektüre empfohlen: M. Krajewski, Völkerrecht, 2. Aufl. 2019; A. von Arnauld, Völkerrecht, 4. Aufl. 2019

 

Seminar „Aktuelle Fragen des Migrations- und Flüchtlingsrechts“ SPB 5,  9, 11 (SEM)

Bitte beachten Sie die aktuellen Informationen auf StudOn!

Die Themen werden in Absprache mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu den jeweils gewünschten Terminen vergeben. Die Seminararbeiten sollten nach Möglichkeit während der Semesterferien erstellt werden. Die mündlichen Vorträge erfolgen – soweit die Corona-Pandemie dies zulässt – im Rahmen eines Blockseminars, das voraussichtlich vom 15.01.2023 bis 20.01.2023 im Kleinwalsertal durchgeführt wird. Details hierzu werden in der Vorbesprechung bekanntgegeben.

Details zu den Seminarinhalten finden Sie hier.

 

„FAU Human Rights Clinic (HRC)“ (Seminar) Leitung: Jonathan Kießling

Do, 16.00 – 19.00 Uhr s.t., Raum JDC 1.281

geeignet als Schlüsselqualifikation, Interessierte wenden sich bitte für weitere Informationen an Jonathan Kießling.

Die HRC ist ein menschenrechtliches Praxisprojekt, bei dem Studierende gemeinsam mit einem Praxispartner aus der NGO-Szene eine aktuelle menschenrechtliche Problematik aufarbeiten.